Während die AK-Wahl in den westlichen Bundesländern bereits geschlagen ist, steht sie in Niederösterreich, Wien, der Steiermark und dem Burgenland diesen April an. Große Überraschungen gab es bisher nicht, aber eine Verfestigung von Tendenzen der letzten Jahrzehnte.
Sinkende Wahlbeteiligung
Die sozialdemokratische Fraktion FSG blieb sowohl in Tirol (66 Prozent), in Salzburg (69 Prozent), als auch in Kärnten (70 Prozent) Nummer eins. In Tirol wurde die Liste des bisherigen AK-Präsidenten Erwin Zangerl (ÖVP) mit knapp 60 Prozent wiederbestätigt. Die Wahlbeteiligung bestätigt ihre Abwärtstendenz: in Oberösterreich lag sie bei rund 35, in Tirol bei 39, in Salzburg bei 34 und in Kärnten bei 32 Prozent. Fast überall sank die Wahlbeteiligung, ausgehend von einem überaus niedrigem Niveau. Bei den AK-Wahlen im Jahr 2000 lag die Wahlbeteiligung beispielsweise in Tirol noch bei 60, in Oberösterreich bei 52 und in Kärnten bei 50 Prozent. (1)
Aufgaben und Bedeutung der Arbeiterkammer
Erklärtes Ziel der AK war und ist es, bessere Rechte für „Arbeitnehmer“ durchzusetzen und so für „mehr Gerechtigkeit“ in Österreich zu sorgen. Die Aufgaben der Arbeiterkammer sind in §1 Arbeiterkammergesetz (AKG) definiert: „Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“ Diese schön klingende Formulierung lässt sich in der Tat so übersetzen, dass die AK eine serviceorientierte Institution ist, die bspw. in rechtlichen Fragen der Einhaltung der Arbeitsrechte, des Konsumentenschutzes oder des Mietrechtes Auskunft und Unterstützung leistet. Dabei kann sie in individuellen Fällen, oder auch Sammelklagen sehr wohl positives bewirken und Verschlechterungen verhindern. Was jedoch die politischen Ziele und Inhalte betrifft, so entsprechen diese der führenden Kraft in der Arbeiterkammer, und das ist die SPÖ.
Bemerkbar ist, dass das Sinken der Wahlbeteiligung parallel zum Abbau und der Aushöhlung der Arbeitsrechte verläuft. In den letzten 30 Jahren wurden sowohl Kündigungsschutz, Arbeitslosenrecht, Arbeitsverträge (wie bspw. Leiharbeit) und das Arbeitsrecht im Allgemeinen verschlechtert, was dazu führt, dass auch die Bedeutung und Möglichkeiten einer Rechtsvertretung bspw. durch die Arbeiterkammer sinken – denn: was nicht im Gesetz steht, kann nicht eingeklagt werden! Dass an dieser Entwicklung durch eine AK-Wahl zu rütteln sei, glaubt offenbar die Mehrheit der Arbeiter und Angestellten nicht. So wichtig es ist, dass Arbeiter und Angestellte im Falle von groben individuellen Verletzungen der Arbeitsrechte eine Anlaufstelle haben, bedeutet das gleichzeitig nicht, dass damit die allgemeinen Interessen der Arbeiterklasse vertreten und verteidigt werden. Die Realität zeigt auch die Heuchelei der Sozialdemokratie: Während die SP-Gewerkschaftsspitzen jede Kampfbereitschaft in der Arbeiterklasse abzuwürgen versuchen, reden die SP-Vertreter in der Arbeiterkammer von „Gerechtigkeit“ und „wir sprechen für vier Millionen Mitglieder“ (2).
Die AK-Wahl zeigt und lehrt besonders eines: Die Lage der Arbeiterklasse ist nur so gut, wie sie von ihr selbst erkämpft und verteidigt wird. Das setzt aber einen eigenständigen Zusammenschluss voraus, der sowohl die politischen, als auch die ökonomischen Interessen der Arbeiter und Angestellten verteidigt. Karl Marx gab schon vor langer Zeit eine wichtige Ausrichtung für so einen Zusammenschluss: „Gewerkschaften tun gute Dienste als Sammelpunkte des Widerstands gegen die Gewalttaten des Kapitals. (…) Sie verfehlen ihren Zweck gänzlich, sobald sie sich darauf beschränken, einen Kleinkrieg gegen die Wirkungen des bestehenden Systems zu führen, statt gleichzeitig zu versuchen, es zu ändern, statt ihre organisierten Kräfte zu gebrauchen als einen Hebel zur schließlichen Befreiung der Arbeiterklasse.“ (3)
(1) arbeiterkammer.at
(2) Renate Anderl; arbeiterkammer.at
(3) Karl Marx: Lohn, Preis und Profit
Bildquelle: AK Oberwart mit Bücherei - Thomas Ledl - wikimedia - CC BY-SA 4.0
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