Hier ein kleiner Vorgeschmack der Nummer 29 der Roten Fahne:
Im Februar wurde bekannt, dass zwei Aktivisten der (ehemals) SP-nahen Organisation „Der Funke“ mit den Paragraphen §282 (1) und §282a (2) StGB, dem sogenannten „Terrorparagraphen“, bedroht werden. Ihr „Vergehen“? Sie teilten einen Text, der dazu geeignet sei, zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzufordern.
Die zwei Vorarlberger Aktivisten Sonja und Alex wurden Ende Februar als Beschuldigte zur Staatsanwaltschaft Feldkirch vorgeladen. Dabei wird ihnen vorgeworfen, durch die Verbreitung des Statements „Nieder mit der Heuchelei! Für die Verteidigung von Gaza! Statement der IMT“ strafrechtlich relevante Handlungen begangen zu haben. Höchststrafe für die ihnen angedrohten Paragraphen sind zwei Jahre Freiheitsentzug. Auch wenn wir viele der Anschauungen und Positionen aus dem genannten Statement nicht teilen, ist es notwendig sich vehement gegen diese Beschuldigungen und die Androhung eines Terrorprozesses zu stellen. Relevant ist hier die Verteidigung der Meinungsfreiheit, die durch die österreichischen Behörden und die Justiz mit Füßen getreten wird. Wenn dieser Fall tatsächlich zu einer Verurteilung durch die oben genannten Paragraphen führt, so würde das Tür und Tor dafür öffnen, den „Terrorparagraphen“ zur Gesinnungsjustiz breitflächig anwenden zu können. Würde dieser Fall zu einer Verurteilung führen, wäre ein großer Teil der palästina-solidarischen Aktivitäten bedroht, so ausgelegt zu werden, dass eine „Terrorunterstützung“ konstruiert werden könnte.
Dieser Fall steht sinnbildlich für die antidemokratische Politik der Herrschenden gegenüber jenen, welche den Völkermord an den Palästinensern verurteilen und die Rechte der Palästinenser verteidigen. Zahlreiche Demonstrationen wurden bereits verboten, Hunderte bekamen Anzeigen und in rund 70 Fällen ermittelt die Justiz. Hier geht es darum, dass den Herrschenden unliebsame Meinungen und Protest unterbunden werden soll – und das richtet sich gegen die demokratischen Rechte der Bevölkerung. Alle Anklagepunkte gegen Sonja und Alex müssen sofort fallen gelassen werden!
(1) § 282 StGB Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen
(2) § 282a StGB Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten
Bildquelle: derfunke.at
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